Glossar digitale Barrierefreiheit

Von Alternativtext bis Zielgröße: Dieses Glossar erklärt die Begriffe, die Ihnen bei barrierefreien Websites, beim BFSG und bei den WCAG begegnen. Jeder Eintrag beginnt mit einer Definition in ein bis zwei Sätzen. Danach folgen, wo es hilft, Beispiele, der rechtliche Bezug und das passende WCAG-Erfolgskriterium.

Grundlagen & Recht

BFSG, European Accessibility Act, BITV 2.0, EN 301 549, die WCAG als Norm, Marktüberwachung und die Ausnahmen.

Diese Einträge werden vor der Veröffentlichung juristisch geprüft. Sie erscheinen hier, sobald die Prüfung abgeschlossen ist.

Technik & Code

Was im HTML, CSS und JavaScript passieren muss: Alternativtexte, ARIA, Landmarks, Fokus, Kontrast, Zielgrößen.

Accessibility Tree
Die Struktur, die der Browser aus dem DOM ableitet, mit Rolle, Name und Zustand jedes Elements; Screenreader und andere assistive Technologien lesen aus ihr.
Alternativtext
Textalternative für ein Bild, die dessen Inhalt oder Funktion wiedergibt; dekorative Bilder erhalten ein leeres alt-Attribut (WCAG 1.1.1).
ARIA
W3C-Spezifikation mit Rollen, Zuständen und Eigenschaften, die assistiven Technologien Bedeutung übermitteln, wo HTML allein nicht reicht; falsch eingesetzt macht sie Seiten schlechter bedienbar.
Fokusindikator
Die sichtbare Markierung des Elements, das den Tastaturfokus hat, meist ein Rahmen; sie muss sichtbar sein (WCAG 2.4.7, Stufe AA).
Fokusreihenfolge
Die Reihenfolge, in der Elemente per Tab-Taste den Fokus erhalten; sie muss Bedeutung und Bedienbarkeit erhalten (WCAG 2.4.3).
Formularbeschriftung
Sichtbare, programmatisch mit dem Feld verknüpfte Beschriftung eines Eingabefelds; ein Platzhalter ersetzt sie nicht (WCAG 1.3.1, 3.3.2, 4.1.2).
Kontrastverhältnis
Maß für den Helligkeitsunterschied zweier Farben zwischen 1:1 und 21:1; normaler Text braucht mindestens 4,5:1, großer Text 3:1 (WCAG 1.4.3).
Landmark
Ein Seitenbereich mit fester Rolle (etwa header, nav, main oder footer), zu dem Screenreader-Nutzende direkt springen können.
Live-Region
Bereich mit aria-live oder passender Rolle, dessen Änderungen Screenreader ansagen, ohne dass der Fokus wandert (WCAG 4.1.3).
Nicht-Text-Kontrast
Bedienelemente, ihre Zustände und Grafiken, die man zum Verstehen braucht, müssen sich mit mindestens 3:1 von angrenzenden Farben abheben (WCAG 1.4.11, Stufe AA).
Reflow
Inhalte bleiben bei 320 CSS-Pixel Breite – das entspricht 400 % Zoom bei 1280 Pixel – ohne Scrollen in zwei Richtungen nutzbar (WCAG 1.4.10, Stufe AA).
Semantisches HTML
HTML-Elemente nach ihrer Bedeutung einsetzen (etwa button, nav, h2), damit Browser und assistive Technologien Struktur und Bedienelemente verstehen.
Skip-Link
Ein Link am Seitenanfang („Zum Inhalt springen“), mit dem Tastaturnutzende wiederkehrende Navigation überspringen (WCAG 2.4.1).
Sprachauszeichnung (lang)
Das lang-Attribut nennt die Sprache der Seite oder eines Abschnitts, damit Screenreader richtig aussprechen (WCAG 3.1.1, 3.1.2).
Tastaturbedienbarkeit
Alle Funktionen einer Website lassen sich ohne Maus, allein mit der Tastatur bedienen (WCAG 2.1.1, Stufe A).
Tastaturfalle
Ein Element, in das man per Tastatur hineinkommt, aus dem man aber nicht wieder herauskommt (WCAG 2.1.2, Stufe A).
Textabstände
Inhalte dürfen nicht verloren gehen, wenn Nutzende Zeilen-, Absatz-, Buchstaben- und Wortabstände vergrößern (WCAG 1.4.12, Stufe AA).
Überschriftenstruktur
Die logische Gliederung einer Seite mit h1 bis h6; für viele Screenreader-Nutzende der wichtigste Weg, eine Seite zu überfliegen.
Zielgröße
Klick- und Tippflächen müssen mindestens 24 × 24 CSS-Pixel groß sein oder genug Abstand zu anderen Zielen haben (WCAG 2.5.8, Stufe AA, neu in 2.2).
Zugänglicher Name
Der Name, den ein Element für assistive Technologien hat – vom Browser berechnet aus Textinhalt, label, alt, aria-label oder aria-labelledby.

Assistive Technologien

Womit Menschen mit Behinderungen das Web nutzen: Screenreader, Braillezeile, Bildschirmlupe, Sprachsteuerung.

Assistive Technologie
Hard- oder Software, mit der Menschen mit Behinderungen Computer und Web nutzen – etwa Screenreader, Braillezeile, Bildschirmlupe oder Sprachsteuerung.
Bildschirmlupe
Software, die einen Bildschirmausschnitt stark vergrößert; Nutzende sehen immer nur einen Teil der Seite – Layout und Fokus müssen das berücksichtigen.
Braillezeile
Ausgabegerät, das Text über bewegliche Stifte als tastbare Brailleschrift darstellt; arbeitet meist mit einem Screenreader zusammen.
Deutsche Gebärdensprache (DGS)
Eigenständige, visuelle Sprache gehörloser Menschen in Deutschland, anerkannt in § 6 BGG; öffentliche Stellen des Bundes bieten auf ihrer Website Erläuterungen in DGS an (§ 4 BITV 2.0).
Screenreader
Software, die Bildschirminhalte als Sprache oder Braille ausgibt und per Tastatur oder Gesten bedient wird – z. B. JAWS, NVDA, VoiceOver, TalkBack.
Sprachsteuerung
Bedienung per Sprachbefehl (z. B. „Klick auf Senden“); funktioniert nur, wenn der sichtbare Text im zugänglichen Namen steckt (WCAG 2.5.3).

Sprache & Medien

Leichte Sprache, Einfache Sprache, Untertitel, Audiodeskription, Transkripte und barrierefreie PDFs.

Audiodeskription
Gesprochene Beschreibung wichtiger visueller Inhalte eines Videos für blinde und sehbehinderte Menschen (WCAG 1.2.3, 1.2.5).
Einfache Sprache
Verständliche Standardsprache: kurze Sätze, bekannte Wörter, klare Struktur – weniger strikt geregelt als Leichte Sprache (vgl. DIN ISO 24495-1).
PDF/UA
ISO 14289, die Norm für barrierefreie PDF-Dokumente (Tags, Lesereihenfolge, Alternativtexte); PDF/UA-2 ergänzt sie für PDF 2.0.
Transkript
Vollständige Textfassung eines Audio- oder Videoinhalts; für reine Audioinhalte die übliche Alternative (WCAG 1.2.1).
Untertitel
Synchroner Text zu Sprache und relevanten Geräuschen in Videos; Pflicht für aufgezeichnete (WCAG 1.2.2, A) und Live-Inhalte (1.2.4, AA).

Prüfen & Werkzeuge

Automatisierte und manuelle Prüfung, axe-core und die Frage, was Overlays leisten können.

Automatisierte Prüfung
Software prüft Seiten regelbasiert, etwa mit axe-core; nur eine Minderheit der WCAG-Kriterien lässt sich so vollständig entscheiden, der Rest braucht Menschen.
axe-core
Open-Source-Prüfbibliothek von Deque Systems (Lizenz MPL 2.0) mit Regeln zu WCAG und Best Practices; Grundlage vieler Prüfwerkzeuge, auch von Reviseberg.
Manuelle Prüfung
Prüfung durch Menschen mit Tastatur, Screenreader, Zoom und Urteilsvermögen – nötig für die Kriterien, die Software nicht entscheiden kann.

Alle Begriffe von A bis Z

A

B

D

E

F

K

L

M

N

P

R

S

T

U

Z

Warum genaue Begriffe wichtig sind

In der Barrierefreiheit treffen Recht, Technik und die Erfahrung von Menschen mit Behinderungen aufeinander. Kleine Unschärfen haben Folgen. Ein Beispiel: Die „Erklärung zur Barrierefreiheit“ öffentlicher Stellen und die Informationen, die Unternehmen nach dem BFSG veröffentlichen müssen, sehen ähnlich aus. Die Pflichten dahinter sind verschieden. Wer die Vorlage der einen für die andere nutzt, veröffentlicht leicht etwas Falsches.

Deshalb nennt jeder Eintrag seine Quelle – das Gesetz, die Norm oder das W3C-Dokument. Wo sich die Rechtslage noch klärt, sagen wir das.

Dieses Glossar erklärt Begriffe. Es ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Vom Begriff zur Prüfung

Viele Begriffe beschreiben Dinge, die sich prüfen lassen: fehlende Alternativtexte, zu geringer Kontrast, eine Tastaturfalle. Reviseberg prüft Ihre Website mit allen axe-core-Regeln und schickt einen Tastatur-Agenten durch Ihre wichtigste Nutzerreise. Was sich automatisch nicht entscheiden lässt, zeigen wir offen als „nicht geprüft“ oder „mögliches Problem“ – nie als bestanden.

Welche Kriterien eine automatische Prüfung überhaupt entscheiden kann, steht bei jedem Eintrag unserer WCAG-2.2-Übersicht.

Häufige Fragen

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Websites, Apps und Dokumente sind barrierefrei, wenn Menschen mit Behinderungen sie in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe finden, erreichen und nutzen können. So beschreibt es § 3 Abs. 1 BFSG für Produkte und Dienstleistungen [1].

Was ist der Unterschied zwischen WCAG, EN 301 549 und BFSG?

Die WCAG sind die technischen Richtlinien des W3C [2]. Die europäische Norm EN 301 549 übernimmt sie für Webinhalte in Kapitel 9 [3]. Das BFSG ist das deutsche Gesetz, das festlegt, wer barrierefrei sein muss. Die Norm beschreibt, wie das technisch aussieht.

Was ist der Unterschied zwischen Leichter und Einfacher Sprache?

Leichte Sprache folgt festen Regeln, richtet sich vor allem an Menschen mit Lernschwierigkeiten und wird von Menschen aus der Zielgruppe geprüft. Einfache Sprache ist näher an der Standardsprache und hat weniger feste Regeln.

Wie aktuell sind die Einträge?

Jeder Eintrag nennt das Datum, an dem seine Angaben zuletzt geprüft wurden. Einträge zu Recht und Normen erscheinen erst, nachdem eine juristische Fachperson sie gegengelesen hat.

Fehlt ein Begriff?

Schreiben Sie uns an hello@reviseberg.com. Wir ergänzen das Glossar laufend.

Quellen

  1. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), § 3 – https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/__3.html
  2. W3C, Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 – https://www.w3.org/TR/WCAG22/
  3. ETSI/CEN/CENELEC, EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) – https://www.etsi.org/deliver/etsi_en/301500_301599/301549/03.02.01_60/en_301549v030201p.pdf

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