Von Alternativtext bis Zielgröße: Dieses Glossar erklärt die Begriffe, die Ihnen bei barrierefreien Websites, beim BFSG und bei den WCAG begegnen. Jeder Eintrag beginnt mit einer Definition in ein bis zwei Sätzen. Danach folgen, wo es hilft, Beispiele, der rechtliche Bezug und das passende WCAG-Erfolgskriterium.
Grundlagen & Recht
BFSG, European Accessibility Act, BITV 2.0, EN 301 549, die WCAG als Norm, Marktüberwachung und die Ausnahmen.
Diese Einträge werden vor der Veröffentlichung juristisch geprüft. Sie erscheinen hier, sobald die Prüfung abgeschlossen ist.
Technik & Code
Was im HTML, CSS und JavaScript passieren muss: Alternativtexte, ARIA, Landmarks, Fokus, Kontrast, Zielgrößen.
- Accessibility Tree
- Die Struktur, die der Browser aus dem DOM ableitet, mit Rolle, Name und Zustand jedes Elements; Screenreader und andere assistive Technologien lesen aus ihr.
- Alternativtext
- Textalternative für ein Bild, die dessen Inhalt oder Funktion wiedergibt; dekorative Bilder erhalten ein leeres alt-Attribut (WCAG 1.1.1).
- ARIA
- W3C-Spezifikation mit Rollen, Zuständen und Eigenschaften, die assistiven Technologien Bedeutung übermitteln, wo HTML allein nicht reicht; falsch eingesetzt macht sie Seiten schlechter bedienbar.
- Fokusindikator
- Die sichtbare Markierung des Elements, das den Tastaturfokus hat, meist ein Rahmen; sie muss sichtbar sein (WCAG 2.4.7, Stufe AA).
- Fokusreihenfolge
- Die Reihenfolge, in der Elemente per Tab-Taste den Fokus erhalten; sie muss Bedeutung und Bedienbarkeit erhalten (WCAG 2.4.3).
- Formularbeschriftung
- Sichtbare, programmatisch mit dem Feld verknüpfte Beschriftung eines Eingabefelds; ein Platzhalter ersetzt sie nicht (WCAG 1.3.1, 3.3.2, 4.1.2).
- Kontrastverhältnis
- Maß für den Helligkeitsunterschied zweier Farben zwischen 1:1 und 21:1; normaler Text braucht mindestens 4,5:1, großer Text 3:1 (WCAG 1.4.3).
- Landmark
- Ein Seitenbereich mit fester Rolle (etwa header, nav, main oder footer), zu dem Screenreader-Nutzende direkt springen können.
- Live-Region
- Bereich mit
aria-liveoder passender Rolle, dessen Änderungen Screenreader ansagen, ohne dass der Fokus wandert (WCAG 4.1.3). - Nicht-Text-Kontrast
- Bedienelemente, ihre Zustände und Grafiken, die man zum Verstehen braucht, müssen sich mit mindestens 3:1 von angrenzenden Farben abheben (WCAG 1.4.11, Stufe AA).
- Reflow
- Inhalte bleiben bei 320 CSS-Pixel Breite – das entspricht 400 % Zoom bei 1280 Pixel – ohne Scrollen in zwei Richtungen nutzbar (WCAG 1.4.10, Stufe AA).
- Semantisches HTML
- HTML-Elemente nach ihrer Bedeutung einsetzen (etwa button, nav, h2), damit Browser und assistive Technologien Struktur und Bedienelemente verstehen.
- Skip-Link
- Ein Link am Seitenanfang („Zum Inhalt springen“), mit dem Tastaturnutzende wiederkehrende Navigation überspringen (WCAG 2.4.1).
- Sprachauszeichnung (lang)
- Das
lang-Attribut nennt die Sprache der Seite oder eines Abschnitts, damit Screenreader richtig aussprechen (WCAG 3.1.1, 3.1.2). - Tastaturbedienbarkeit
- Alle Funktionen einer Website lassen sich ohne Maus, allein mit der Tastatur bedienen (WCAG 2.1.1, Stufe A).
- Tastaturfalle
- Ein Element, in das man per Tastatur hineinkommt, aus dem man aber nicht wieder herauskommt (WCAG 2.1.2, Stufe A).
- Textabstände
- Inhalte dürfen nicht verloren gehen, wenn Nutzende Zeilen-, Absatz-, Buchstaben- und Wortabstände vergrößern (WCAG 1.4.12, Stufe AA).
- Überschriftenstruktur
- Die logische Gliederung einer Seite mit h1 bis h6; für viele Screenreader-Nutzende der wichtigste Weg, eine Seite zu überfliegen.
- Zielgröße
- Klick- und Tippflächen müssen mindestens 24 × 24 CSS-Pixel groß sein oder genug Abstand zu anderen Zielen haben (WCAG 2.5.8, Stufe AA, neu in 2.2).
- Zugänglicher Name
- Der Name, den ein Element für assistive Technologien hat – vom Browser berechnet aus Textinhalt, label, alt, aria-label oder aria-labelledby.
Assistive Technologien
Womit Menschen mit Behinderungen das Web nutzen: Screenreader, Braillezeile, Bildschirmlupe, Sprachsteuerung.
- Assistive Technologie
- Hard- oder Software, mit der Menschen mit Behinderungen Computer und Web nutzen – etwa Screenreader, Braillezeile, Bildschirmlupe oder Sprachsteuerung.
- Bildschirmlupe
- Software, die einen Bildschirmausschnitt stark vergrößert; Nutzende sehen immer nur einen Teil der Seite – Layout und Fokus müssen das berücksichtigen.
- Braillezeile
- Ausgabegerät, das Text über bewegliche Stifte als tastbare Brailleschrift darstellt; arbeitet meist mit einem Screenreader zusammen.
- Deutsche Gebärdensprache (DGS)
- Eigenständige, visuelle Sprache gehörloser Menschen in Deutschland, anerkannt in § 6 BGG; öffentliche Stellen des Bundes bieten auf ihrer Website Erläuterungen in DGS an (§ 4 BITV 2.0).
- Screenreader
- Software, die Bildschirminhalte als Sprache oder Braille ausgibt und per Tastatur oder Gesten bedient wird – z. B. JAWS, NVDA, VoiceOver, TalkBack.
- Sprachsteuerung
- Bedienung per Sprachbefehl (z. B. „Klick auf Senden“); funktioniert nur, wenn der sichtbare Text im zugänglichen Namen steckt (WCAG 2.5.3).
Sprache & Medien
Leichte Sprache, Einfache Sprache, Untertitel, Audiodeskription, Transkripte und barrierefreie PDFs.
- Audiodeskription
- Gesprochene Beschreibung wichtiger visueller Inhalte eines Videos für blinde und sehbehinderte Menschen (WCAG 1.2.3, 1.2.5).
- Einfache Sprache
- Verständliche Standardsprache: kurze Sätze, bekannte Wörter, klare Struktur – weniger strikt geregelt als Leichte Sprache (vgl. DIN ISO 24495-1).
- PDF/UA
- ISO 14289, die Norm für barrierefreie PDF-Dokumente (Tags, Lesereihenfolge, Alternativtexte); PDF/UA-2 ergänzt sie für PDF 2.0.
- Transkript
- Vollständige Textfassung eines Audio- oder Videoinhalts; für reine Audioinhalte die übliche Alternative (WCAG 1.2.1).
- Untertitel
- Synchroner Text zu Sprache und relevanten Geräuschen in Videos; Pflicht für aufgezeichnete (WCAG 1.2.2, A) und Live-Inhalte (1.2.4, AA).
Prüfen & Werkzeuge
Automatisierte und manuelle Prüfung, axe-core und die Frage, was Overlays leisten können.
- Automatisierte Prüfung
- Software prüft Seiten regelbasiert, etwa mit axe-core; nur eine Minderheit der WCAG-Kriterien lässt sich so vollständig entscheiden, der Rest braucht Menschen.
- axe-core
- Open-Source-Prüfbibliothek von Deque Systems (Lizenz MPL 2.0) mit Regeln zu WCAG und Best Practices; Grundlage vieler Prüfwerkzeuge, auch von Reviseberg.
- Manuelle Prüfung
- Prüfung durch Menschen mit Tastatur, Screenreader, Zoom und Urteilsvermögen – nötig für die Kriterien, die Software nicht entscheiden kann.
Alle Begriffe von A bis Z
A
- Accessibility Tree
- Alternativtext
- ARIA
- Assistive Technologie
- Audiodeskription
- Automatisierte Prüfung
- axe-core
B
D
E
F
K
L
M
N
P
R
S
T
U
Z
Warum genaue Begriffe wichtig sind
In der Barrierefreiheit treffen Recht, Technik und die Erfahrung von Menschen mit Behinderungen aufeinander. Kleine Unschärfen haben Folgen. Ein Beispiel: Die „Erklärung zur Barrierefreiheit“ öffentlicher Stellen und die Informationen, die Unternehmen nach dem BFSG veröffentlichen müssen, sehen ähnlich aus. Die Pflichten dahinter sind verschieden. Wer die Vorlage der einen für die andere nutzt, veröffentlicht leicht etwas Falsches.
Deshalb nennt jeder Eintrag seine Quelle – das Gesetz, die Norm oder das W3C-Dokument. Wo sich die Rechtslage noch klärt, sagen wir das.
Dieses Glossar erklärt Begriffe. Es ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Vom Begriff zur Prüfung
Viele Begriffe beschreiben Dinge, die sich prüfen lassen: fehlende Alternativtexte, zu geringer Kontrast, eine Tastaturfalle. Reviseberg prüft Ihre Website mit allen axe-core-Regeln und schickt einen Tastatur-Agenten durch Ihre wichtigste Nutzerreise. Was sich automatisch nicht entscheiden lässt, zeigen wir offen als „nicht geprüft“ oder „mögliches Problem“ – nie als bestanden.
Welche Kriterien eine automatische Prüfung überhaupt entscheiden kann, steht bei jedem Eintrag unserer WCAG-2.2-Übersicht.