Branchenleitfaden · Verkehr & Veranstaltungen

BFSG für Ticketing und Personenbeförderung

Wer Verbrauchern eine Fahrt oder einen Platz verkauft, ist erfasst: Buchungsstrecke, Fahrplan, Sitzplan, Check-in, das Ticket selbst und der Automat im Bahnhof.

  • Buchung, Check-in und Ticketzustellung erfasst
  • Automaten sind eigene Produkte
  • Sitzpläne sind der Klassiker

Was erfasst ist

  • Websites und Apps, die Tickets an Verbraucher verkaufen
  • Fahrplan- und Echtzeitinformationen, einschließlich Störungsmeldungen
  • Elektronische Tickets und das Wallet oder PDF, in dem Sie sie ausliefern
  • Fahrkartenautomaten und Check-in-Terminals als eigenständige Produkte
  • Veranstaltungsticketing, das das Gesetz nicht anders behandelt als eine Fahrkarte

Branchenleitfaden · Verkehr & Veranstaltungen

Wo Ticketing durchfällt

  • Sitzpläne ohne Alternative

    Ein interaktiver Sitzplan, der nur auf Zeigereingabe reagiert, ohne Liste freier Plätze und ohne Tastaturweg. Der deutlichste 2.1.1-Fehler der Branche.

  • Countdown auf der Buchung

    „Ihre Plätze sind noch 07:59 reserviert.“ Ein harter Countdown ohne Verlängerung reißt 2.2.1 — und sperrt genau die aus, die länger brauchen.

  • Fahrpläne als Tabellen ohne Köpfe

    Abfahrtstafeln aus div-Rastern oder Tabellen ohne Kopfzellen: der Screenreader liest Uhrzeiten, die an kein Ziel gebunden sind.

  • Tickets als untagged Bilder

    Das Ticket-PDF ist ein Bild mit Barcode. Platz, Wagen und Uhrzeit existieren nirgends als Text.

Wo anfangen

  1. Buchen Sie ein Ticket mit der Tastatur

    Suchen, wählen, Platz, zahlen, erhalten. Wenn Sie das ohne Maus nicht zu Ende bringen, kann es ein Teil Ihrer Kundschaft auch nicht.

  2. Geben Sie dem Sitzplan eine Liste

    Der Plan bleibt. Daneben eine Liste freier Plätze mit denselben Angaben, gleich bedienbar. Meist ein Tag Arbeit — und der schwerste Fund der Branche ist weg.

  3. Machen Sie das Ticket zu Text

    Unabhängig von der Gestaltung braucht das Ticket seine Angaben als echten Text — im PDF, in der E-Mail, im Wallet-Pass.

  4. Bewerten Sie Automaten gesondert

    Terminals sind Produkte mit eigenem Anhang im Gesetz. Kein Web-Scan berührt sie, und sie brauchen einen eigenen Nachweis.

Was Betreiber fragen

Wir sind ein kleiner Veranstalter auf einer fremden Ticketing-Plattform. Wer ist verantwortlich?

Beide, für Verschiedenes. Die Plattform für die Dienstleistung, die sie erbringt; Sie für die Dienstleistung, die Sie unter Ihrem Namen anbieten — einschließlich der Seiten, die Sie konfiguriert, und des Themes, das Sie gewählt haben. Praktisch: fordern Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit Ihrer Plattform an und prüfen Sie, was Ihre Kunden tatsächlich sehen.

Hilft uns die Kleinstunternehmen-Ausnahme?

Möglicherweise — bei Dienstleistungen gilt: weniger als 10 Beschäftigte und unter 2 Mio. € Umsatz. Sie befreit von den Pflichten, nicht davon, dass nicht bucht, wer die Buchung nicht bedienen kann.

Geschrieben, um nützlich zu sein, nicht als Rechtsberatung. Der Text gibt unsere Lesart von BFSG und EN 301 549 mit Stand 2026-09-13 wieder; für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Pflichten fragen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt.

Sehen Sie, was das auf Ihrer Website findet

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