Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir verkaufen Barrierefreiheits-Tests. Deshalb messen wir diese Website an dem Maßstab, den wir unseren Kunden empfehlen. Diese Erklärung sagt ehrlich, wo wir stehen.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website reviseberg.com auf Deutsch und Englisch — die Seiten zum Produkt, den kostenlosen Scan, die kostenlosen Werkzeuge und die Referenzseiten zu WCAG und BFSG — sowie für das Dashboard unter /app/. Sie wurde am 13. September 2026 erstellt.
Beschreibung der Dienstleistung
Reviseberg prüft Websites auf Barrierefreiheit. Auf dieser Website lesen Sie, wie die Prüfung funktioniert, prüfen eine Seite Ihrer eigenen Website kostenlos und fordern einen Bericht über bis zu 100 Seiten an, nutzen kostenlose Werkzeuge wie den Kontrast-Checker und den Generator für die Barrierefreiheitserklärung und nehmen Kontakt mit uns auf. Kundinnen und Kunden nutzen die Dienstleistung selbst im Dashboard unter /app/: Dort legen sie ihre Websites an, lesen die Befunde jedes Crawls und entwerfen ihre eigene Barrierefreiheitserklärung.
Stand der Vereinbarkeit
Gemessen an WCAG 2.2 AA — der Stufe, die EN 301 549 verlangt — ist diese Website teilweise vereinbar. Die unter „Nicht barrierefreie Inhalte“ genannten Inhalte erfüllen die Anforderungen noch nicht.
„Teilweise“ ist zugleich der ehrliche Status jeder Erklärung, die auf Nachweisen beruht. Von den 55 Erfolgskriterien der Stufen A und AA kann eine automatische Prüfung 0 allein entscheiden und 52 nur teilweise; welche das sind, sagt unsere WCAG-2.2-Übersicht Kriterium für Kriterium. Alles Übrige beruht auf der manuellen Prüfung, die unter „Erstellung der Erklärung“ beschrieben ist — und ein Kriterium, das niemand geprüft hat, wäre ungeprüft, nicht bestanden.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Produkt-Dashboard: Die Anwendung unter
/app/befindet sich im Early Access und wird noch vollständig gegen WCAG 2.2 AA geprüft. Bekannte Lücken werden erfasst und laufend behoben; fragen Sie uns vor einem Kauf nach dem aktuellen Stand. - Bericht-PDFs: Die von uns erzeugten Berichte werden aus HTML heraus von einem Headless-Browser gedruckt und sind nicht vollständig getaggt. Jeden Bericht gibt es auch als HTML — das ist die barrierefreie Fassung, wir senden sie Ihnen auf Anfrage zu.
Erstellung der Erklärung
Erstellt am 13. September 2026 durch Selbstbewertung: automatische WCAG-2.2-Prüfung mit unserer eigenen Engine, ein agentengeführtes Tastatur- und Fokus-Protokoll sowie manuelle Kontrolle jeder Seitenvorlage. Es handelt sich nicht um ein Audit durch Dritte. Wir überprüfen sie nach jeder wesentlichen Änderung der Website und mindestens einmal jährlich.
Wofür die Website gebaut ist und was diese Prüfung kontrolliert:
- Jede Seite funktioniert ohne JavaScript: Inhalte werden als HTML ausgeliefert, nicht im Browser zusammengebaut.
- Es werden keine externen Schriften oder Drittanbieter-Einbettungen geladen — nichts hängt von einer Cookie-Entscheidung ab.
- Landmarks, genau eine
h1je Seite und eine schlüssige Überschriftenstruktur. - Sichtbare Fokusindikatoren mit mindestens 3:1 Kontrast zur Umgebung.
- Fließtext mit mindestens 4,5:1 Kontrast, Bedienelemente mit mindestens 3:1.
- Nutzbar bei 400 % Zoom und 320 px Breite, ohne die Seite seitwärts zu scrollen; eine breite Tabelle scrollt in ihrem eigenen Bereich.
- Buttons, Formularfelder und das Menü sind mindestens 44 × 44 CSS-Pixel groß; jedes andere Ziel mindestens 24 × 24 oder mit dem Abstand, den WCAG 2.5.8 erlaubt, und Links im Fließtext sind ausgenommen.
- Sparsame Animation, vollständig deaktiviert bei
prefers-reduced-motion. - Formulare mit dauerhaft sichtbaren Beschriftungen, feldbezogenen Fehlermeldungen und einer Fehlerübersicht, die den Fokus erhält.
- Der Einwilligungsdialog ist per Tastatur bedienbar, schließt mit Escape und gibt den Fokus zurück.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf dieser Website eine Barriere finden oder Inhalte in einem anderen Format brauchen, sagen Sie uns Bescheid:
E-Mail: hello@reviseberg.com
Wir bestätigen den Eingang innerhalb von zwei Werktagen und beheben gemeldete Barrieren nach Möglichkeit innerhalb von vier Wochen. Geht das nicht, sagen wir Ihnen warum und welche Alternative es gibt.
Marktüberwachungsbehörde
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg wenden. Für öffentliche Stellen ist die jeweilige Landesbeauftragte oder der Landesbeauftragte für Barrierefreiheit zuständig.