Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nennt keine Branchen, sondern Dienstleistungen: elektronischer Geschäftsverkehr mit Verbrauchern, Bankdienstleistungen für Verbraucher, Personenbeförderung, Telekommunikation und E-Books. Ob es für Sie gilt, hängt davon ab, was Sie online anbieten – nicht davon, in welcher Branche Sie tätig sind. Diese Leitfäden nehmen sich je eine Branche vor und zeigen, welche ihrer Dienstleistungen erfasst sind, wo ihre Abläufe typischerweise scheitern und was Sie zuerst prüfen sollten. Zum Gesetz selbst lesen Sie den Überblick zu BFSG und EAA; Ihre eigene Website prüfen Sie mit dem kostenlosen Test.
Sektor-Leitfäden
Weitere Branchen
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Leitfäden, die Rechtslage darstellen, erscheinen erst nach Prüfung durch eine Anwältin oder einen Anwalt – diese Liste wächst mit jeder abgeschlossenen Prüfung.