Leitfaden · Anlage 3 BFSG
Barrierefreiheitserklärung nach BFSG
Seit dem 28. Juni 2025 muss, wer eine Dienstleistung im Anwendungsbereich des BFSG anbietet, veröffentlichen, wie diese Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Das Gesetz spricht von „Informationen“ nach Anlage 3, üblich ist der Name Barrierefreiheitserklärung. Was hineingehört, wo sie stehen muss – und warum sich der entscheidende Teil nicht aus einem Muster schreiben lässt.
Was hineingehört
Anlage 3 BFSG nennt vier Angaben. Sie gehören in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder werden „auf andere deutlich wahrnehmbare Weise“ zugänglich gemacht – in jedem Fall in barrierefreiem Format.
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a)
Eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
In barrierefreiem Format: was die Dienstleistung ist und für wen, in Worten, die Kundinnen und Kunden verstehen.
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b)
Beschreibungen und Erläuterungen zur Durchführung
Was man wissen muss, um die Dienstleistung zu nutzen – etwa wie Bestellen, Bezahlen oder Anmelden funktioniert.
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c)
Wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt
Die Anforderungen legt die Verordnung nach § 3 Abs. 2 BFSG fest (BFSGV); gemessen wird in der Praxis an der EN 301 549, für Websites also an den WCAG auf Stufe AA. Das ist der Teil, der Nachweise braucht – und den kein Muster schreiben kann.
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d)
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde
In Deutschland die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
Wo sie stehen muss – und wie lange
Die Form lässt das Gesetz offen, beim Rest ist es streng.
- In den AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise – in der Praxis eine eigene Seite, im Footer jeder Seite verlinkt
- In barrierefreiem Format: als HTML-Seite, nicht als eingescanntes PDF
- Verfügbar, solange Sie die Dienstleistung anbieten (§ 14 Abs. 2 BFSG)
- Aktuell gehalten: § 14 Abs. 3 BFSG verlangt, dass die Dienstleistung die Anforderungen auch nach Änderungen erfüllt – eine Erklärung aus dem Startjahr beschreibt eine Website, die es so nicht mehr gibt
Muster: So ist eine Barrierefreiheitserklärung aufgebaut
Eine amtliche Vorlage für Unternehmen gibt es nicht. Diese Gliederung deckt Anlage 3 ab und übernimmt den Rest aus der EU-Mustererklärung für öffentliche Stellen – dem Aufbau, den Leser und Behörden kennen.
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Geltungsbereich
Welche Website, App oder Dienstleistung die Erklärung abdeckt, und wann sie erstellt wurde.
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Beschreibung der Dienstleistung
Was die Dienstleistung ist und wie man sie nutzt – Anlage 3 Buchstabe a und b.
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Stand der Vereinbarkeit
An welchem Standard gemessen wurde (EN 301 549, WCAG 2.2 AA) und wie weit die Dienstleistung ihn erfüllt: vollständig, teilweise oder nicht. „Teilweise“ mit einer Liste ist eine ehrliche Antwort; „vollständig“ setzt voraus, dass jedes Kriterium geprüft wurde – Anlage 3 Buchstabe c.
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Nicht barrierefreie Inhalte
Was die Anforderungen noch nicht erfüllt, warum, welche Alternative es gibt und bis wann es behoben wird.
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Erstellung der Erklärung
Automatische und manuelle Prüfung, durch wen und wann. Diesen Teil liest eine Behörde zuerst.
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Feedback und Kontakt
Wie man eine Barriere meldet – und wer antwortet.
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Marktüberwachungsbehörde
Name und Kontaktdaten der zuständigen Behörde – Anlage 3 Buchstabe d.
Warum ein Generator sie nicht für Sie schreiben kann
Ein Muster erzeugt ein Dokument. Wahr wird es durch die Prüfung dahinter – und der Satz, den ein Generator am liebsten schreibt, „diese Website ist vollständig barrierefrei“, ist genau der, den eine Behörde, ein Mitbewerber oder ein Verband am ehesten nachprüft.
- Buchstabe c beschreibt Ihre Website, wie sie ist. Ohne Prüfung kann das niemand ausfüllen
- Von den 49 Kriterien der WCAG 2.2 AA kann ein Werkzeug 5 allein entscheiden, 19 teilweise und 25 gar nicht – die Erklärung muss sagen, welche davon geprüft wurden, und wie
- Ein Kriterium, das niemand geprüft hat, ist ungeprüft, nicht bestanden – eine Erklärung aus Nachweisen sagt deshalb „teilweise vereinbar“, bis die Nachweise mehr tragen
- Jede Aussage sollte sich auf eine Prüfung zurückführen lassen: wann sie lief, was sie abdeckte, wer entschieden hat
In Reviseberg
Aus den Nachweisen entworfen, als Version veröffentlicht
Die Erklärung in Reviseberg ist kein Formular zum Ausfüllen. Sie entsteht aus dem, was auf Ihrer Website tatsächlich geprüft wurde.
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Messen
Ein Crawl führt jede automatische Regel auf Ihren Seiten aus, und der Tastatur-Agent läuft die Strecken ab, die Sie nennen.
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Festhalten, was keine Maschine entscheidet
Manuelle Ergebnisse werden mit Methode und entscheidender Person dokumentiert und verfallen nach zwölf Monaten – danach ist das Kriterium wieder ungeprüft.
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Entwerfen
Stand der Vereinbarkeit, nicht barrierefreie Inhalte und die Erstellung der Erklärung ergeben sich aus diesen Ergebnissen. Ein ungeprüftes Kriterium zählt nie als bestanden – der Entwurf kann nicht mehr behaupten, als die Nachweise zeigen.
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Ergänzen
Sie ergänzen die Kontaktadresse für Feedback und die Durchsetzungsstelle – beim BFSG die Marktüberwachungsbehörde. Die allgemeine Beschreibung Ihrer Dienstleistung, Anlage 3 Buchstabe a und b, schreiben Sie selbst: Sie beschreibt Ihr Angebot, nicht Ihr Markup.
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Veröffentlichen
Beim Veröffentlichen entsteht eine Version unter einer öffentlichen Adresse, die vorige wird archiviert. Eine Erklärung wird nie nachträglich überschrieben – ein Rechtsdokument, das still seinen Wortlaut ändert, ist kein Nachweis.
Öffentliche Stellen veröffentlichen ein anderes Dokument
Öffentliche Stellen des Bundes veröffentlichen eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ nach § 12b BGG und der BITV 2.0, Länder und Kommunen nach ihrem Landesrecht. Der Aufbau ist ähnlich, die Pflichten sind es nicht – ein Muster für Behörden ist nicht das richtige Dokument für einen Onlineshop, und umgekehrt.
Fragen zur Barrierefreiheitserklärung
Brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung?
Wenn Sie Verbrauchern eine Dienstleistung im Anwendungsbereich des BFSG anbieten – einen Onlineshop, Bankdienstleistungen, E-Books, Ticketing, Telekommunikation –, müssen Sie die Informationen nach Anlage 3 bereitstellen. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme), sind von den Anforderungen ausgenommen. Wer betroffen ist, steht in unserem BFSG-Leitfaden.
Barrierefreiheitserklärung oder Erklärung zur Barrierefreiheit?
Das BFSG spricht von den Informationen nach Anlage 3. „Barrierefreiheitserklärung“ ist der Name, den alle dafür benutzen; „Erklärung zur Barrierefreiheit“ heißt das Dokument, das öffentliche Stellen nach § 12b BGG veröffentlichen. Beides ist eine öffentliche Auskunft darüber, wie barrierefrei ein Angebot ist.
Reicht ein Muster oder ein Generator?
Für den Aufbau ja – die Gliederung oben dürfen Sie gern verwenden. Für den Inhalt nur mit einer Prüfung dahinter: Buchstabe c muss Ihre Website beschreiben, wie sie ist, und ein generiertes „vollständig barrierefrei“ ohne Prüfung ist der riskanteste Satz auf der Seite.
Wo muss die Erklärung stehen?
Das Gesetz erlaubt die AGB oder eine „andere deutlich wahrnehmbare Weise“. In der Praxis: eine eigene Seite, im Footer jeder Seite und in den AGB verlinkt, ohne Anmeldung erreichbar.
Wie oft muss ich sie aktualisieren?
Eine Frist nennt das Gesetz nicht. Es verlangt aber, dass die Dienstleistung die Anforderungen auch nach Änderungen erfüllt (§ 14 Abs. 3 BFSG) – aktualisieren Sie die Erklärung also, sobald sich die Website wesentlich ändert. Wir empfehlen mindestens einmal im Jahr; so lange bleibt ein manuelles Prüfergebnis in Reviseberg gültig.
Schreibt Reviseberg die Erklärung für mich?
Reviseberg entwirft die Teile, die eine Prüfung tragen kann – Stand der Vereinbarkeit, nicht barrierefreie Inhalte und die Erstellung der Erklärung – aus Ihren eigenen Ergebnissen und veröffentlicht sie als Version. Die Beschreibung Ihrer Dienstleistung und die rechtliche Freigabe bleiben bei Ihnen.
Geschrieben, um nützlich zu sein, nicht als Rechtsberatung. Der Text gibt unsere Lesart von BFSG und EN 301 549 mit Stand 2026-09-13 wieder; für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Pflichten fragen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt.
Mit den Nachweisen anfangen
Eine Erklärung ist nur so gut wie die Prüfung dahinter. Geben Sie eine Adresse ein: Erste Befunde sehen Sie nach etwa 30 Sekunden, der vollständige Bericht über bis zu 100 Seiten kommt per E-Mail.