Branchenleitfaden · Finanzdienstleistungen

BFSG für Banken und Finanzdienstleistungen

Bankdienstleistungen für Verbraucher stehen direkt im BFSG, und die Pflichten reichen hier weiter als fast überall sonst: Web-Banking, App, Identifizierung, die PDF-Auszüge, die Sie erzeugen — und die Terminals.

  • In § 1 BFSG ausdrücklich genannt
  • Web, App, Dokumente und Terminals
  • PDF-Auszüge sind ebenfalls erfasst

Was hier als Bankdienstleistung zählt

Der Zuschnitt folgt der Dienstleistung an der Verbraucherin, nicht dem Kanal. Was ein Privatkunde tun kann, ist erfasst — überall, wo er es tut.

  • Kontoeröffnung, einschließlich Video- oder eID-Identifizierung
  • Online-Banking und die App — beides, nicht nur das, was Sie für den Hauptkanal halten
  • Überweisungen, Daueraufträge, Kartenverwaltung und die starke Authentifizierung
  • Verbraucherkredite, Zahlungsdienste und Wertpapierdienstleistungen für Privatkunden
  • Die Auszüge und Vertragsunterlagen, die Sie erzeugen — ein PDF, das kein Screenreader liest, reißt denselben Standard

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Wo Banking durchfällt

  • Sitzungs-Timeouts ohne Verlängerung

    Ein Sicherheits-Timeout, das mitten in der Überweisung abmeldet, mit zwei Sekunden Warnung, reißt 2.2.1. Die Lösung ist eine Warnung mit Verlängern-Aktion, nicht ein längeres Timeout.

  • Anmeldung, die Passwortmanager blockiert

    Einfügen ins PIN- oder Passwortfeld zu blockieren oder einen abzutippenden Code ohne Alternative zu verlangen, ist genau das, wofür 3.3.8 geschrieben wurde.

  • Kontoauszüge ohne Tags

    Erzeugte Auszüge sind meist untagged: die Lesereihenfolge ist, was die Layout-Engine produziert hat, und Tabellen lesen sich als lose Zahlen.

  • Statusmeldungen, die nie ankommen

    „Überweisung ausgeführt“ erscheint optisch und wird nie angesagt. Im Banking ist eine stumme Bestätigung kein Komfortproblem — die Kundin weiß nicht, ob ihr Geld unterwegs ist.

Wo anfangen

  1. Beginnen Sie beim Onboarding

    Die Kontoeröffnung hat die meisten eigenen Komponenten und das größte rechtliche Gewicht. Wer kein Konto eröffnen kann, kommt zum Rest gar nicht.

  2. Dokumente sind Teil des Produkts

    Auszüge, Verträge und Aufstellungen entstehen aus einem Template, das Sie kontrollieren. Das Template zu reparieren repariert jedes künftige Dokument.

  3. Halten Sie manuelle Ergebnisse fest

    Vieles, was im Banking zählt — Timeouts, Authentifizierungsalternativen, Fehlerbehebung — kann kein Scanner entscheiden. Halten Sie fest, wer wann wie geprüft hat; danach fragt eine Prüferin zuerst.

  4. Trennen Sie App und Web

    Das sind zwei Produkte im Sinne des Gesetzes, und sie fallen unterschiedlich durch. Ein sauberer Web-Bericht sagt nichts über die App.

Was Banken fragen

Gilt das BFSG auch für unser Firmenkundengeschäft?

Das BFSG erfasst Dienstleistungen an Verbraucher. Reines Firmenkundengeschäft liegt außerhalb — die Grenze ist aber dünner, als sie aussieht: Einzelunternehmer sind in Teilen Verbraucher, und dasselbe Frontend bedient meist beide. Die meisten Häuser behandeln die gemeinsamen Komponenten deshalb als erfasst.

Sind Geldautomaten und Terminals erfasst?

Ja. Selbstbedienungsterminals — Geldautomaten, Zahlungsterminals, Kontoauszugsdrucker — stehen als Produkte im BFSG, mit eigenen Anforderungen. Sie sind eine eigene Bewertung neben Web und App, und ein Web-Scan sagt nichts über sie.

Geschrieben, um nützlich zu sein, nicht als Rechtsberatung. Der Text gibt unsere Lesart von BFSG und EN 301 549 mit Stand 2026-09-13 wieder; für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Pflichten fragen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt.

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