Definition: Audiodeskription ist eine gesprochene Beschreibung der wichtigen visuellen Inhalte eines Videos: Handlung, Personen, eingeblendeter Text, Szenenwechsel. Sie wird in die Sprechpausen eingefügt und macht das Video für blinde und sehbehinderte Menschen verständlich. Die WCAG verlangen sie für aufgezeichnete Videos in 1.2.5 auf Stufe AA [1].
Englisch: Audio description · Auch: Hörfilm · Zuletzt geprüft: 27. September 2026
Wie Audiodeskription funktioniert
Eine Sprecherin oder ein Sprecher beschreibt, was im Bild passiert und im Ton nicht vorkommt. Die Beschreibung steht in einem eigenen Skript und wird so gesetzt, dass sie Dialoge nicht überdeckt. Filme mit Audiodeskription heißen im Deutschen oft Hörfilme.
Auf Websites geht es selten um Spielfilme. Typisch sind Produktvideos, Erklärfilme und Schulungen. Dort fehlen im Ton oft genau die entscheidenden Informationen:
- Ein Preis oder ein Rabatt steht nur als Einblendung im Bild.
- Die Person im Tutorial sagt „Klicken Sie hier“ und zeigt auf eine Stelle.
- Eine Telefonnummer oder Adresse erscheint am Ende nur als Text.
Was die WCAG verlangen
| Kriterium | Stufe | Verlangt |
|---|---|---|
| 1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative | A | Audiodeskription oder eine vollständige Textfassung mit den Bildinhalten |
| 1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet) | AA | Audiodeskription |
| 1.2.7 Erweiterte Audiodeskription | AAA | Video pausiert, wenn die Pausen nicht reichen [4] |
Auf Stufe A reicht also ein beschreibendes Transkript. Auf Stufe AA, dem üblichen Ziel in Gesetzen und Normen, braucht ein aufgezeichnetes Video mit wichtigen Bildinhalten eine Audiodeskription [1][2].
Wann keine Audiodeskription nötig ist
Steckt alles Wichtige schon im Ton, braucht es keine zusätzliche Beschreibung. Ein Interview, in dem zwei Menschen sprechen und sonst nichts Wichtiges zu sehen ist, ist so ein Fall. Das W3C empfiehlt deshalb, die Beschreibung von Anfang an ins Skript zu schreiben: Wer im Video spricht, sagt einfach mit, was er zeigt – etwa „Ich öffne oben rechts das Menü Einstellungen“ [3]. Das kostet beim Dreh kaum Zeit und erspart eine zweite Tonspur.
Umsetzung
Wo das nicht reicht, gibt es zwei übliche Wege: eine zweite Fassung des Videos, in der die Beschreibung mitläuft, oder einen Player, der eine zusätzliche Tonspur mit Beschreibung anbietet. Wichtig ist, dass die Fassung mit Audiodeskription direkt beim Video zu finden ist. Ein beschreibendes Transkript ergänzt das sinnvoll, denn taubblinde Menschen lesen es auf einer Braillezeile.
Häufige Fehler
- Untertitel mit Audiodeskription verwechseln. Untertitel helfen Menschen, die nicht hören; die Audiodeskription hilft Menschen, die nicht sehen.
- Wichtige Informationen nur als Einblendung, ohne dass sie gesagt werden.
- Beschreibung über Dialogen, sodass beides unverständlich wird.
- Die beschriebene Fassung ist versteckt, etwa auf einer anderen Seite ohne Link am Video.
Wie Reviseberg damit umgeht
Keine automatische Prüfung kann erkennen, ob ein Video Bildinhalte zeigt, die im Ton fehlen. Reviseberg hat heute keinen Agenten, der Videos ansieht. Die Kriterien 1.2.3 und 1.2.5 sind im Katalog von Reviseberg deshalb manuell. Sie bleiben „nicht geprüft“, bis ein Mensch ein Ergebnis mit Methode erfasst, zum Beispiel „jedes Video mit geschlossenen Augen angehört“. Geführte manuelle Tests beschreiben das Vorgehen Schritt für Schritt. Ein erfasstes Ergebnis gilt zwölf Monate; danach ist das Kriterium wieder „nicht geprüft“.
Verwandte Begriffe
Untertitel · Transkript · Screenreader · Braillezeile · Manuelle Prüfung