Definition: Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist die eigenständige, visuelle Sprache gehörloser Menschen in Deutschland – mit eigener Grammatik und eigenem Wortschatz, ausgedrückt mit Händen, Mimik und Körperhaltung. Sie ist als eigenständige Sprache anerkannt (§ 6 BGG) [1].
Englisch: German Sign Language · Abkürzung: DGS · Zuletzt geprüft: 27. September 2026
Warum Untertitel nicht reichen
Viele hörende Menschen nehmen an, dass gehörlose Menschen einfach mitlesen. Für viele von ihnen ist aber die Gebärdensprache die Erstsprache und Deutsch in Schriftform eine Zweitsprache. Lange, verschachtelte Texte sind dann so mühsam wie für Hörende ein Fachtext in einer Fremdsprache. Untertitel und Einfache Sprache helfen, ersetzen die DGS aber nicht.
DGS ist auch keine gebärdete Form des Deutschen. Satzbau und Grammatik unterscheiden sich, und es gibt regionale Varianten. Andere Länder haben eigene Gebärdensprachen: Österreich die ÖGS, die Schweiz unter anderem die DSGS, Großbritannien die BSL.
Wie DGS auf eine Website kommt
- Gebärdensprachvideos: Eine Dolmetscherin oder ein gehörloser Mensch gebärdet den Inhalt. Das Video steht neben dem Text oder auf einer eigenen Seite.
- Kennzeichnung: Ein einheitliches Symbol führt zu den Videos. Der Link braucht trotzdem einen Textnamen, etwa „Informationen in Deutscher Gebärdensprache“.
- Qualität: Die Videos werden mit gehörlosen Menschen erstellt oder geprüft. Automatische Avatare sind bisher kein gleichwertiger Ersatz.
Die Videos selbst müssen ebenfalls zugänglich sein: Player per Tastatur bedienbar, kein automatisches Abspielen mit Ton, gute Ausleuchtung und ruhiger Hintergrund.
Wann eine Website DGS anbieten muss
Öffentliche Stellen des Bundes müssen auf ihrer Startseite Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache anbieten – zu den wesentlichen Inhalten, zur Bedienung und zu weiteren Angeboten in diesen Sprachen (§ 4 BITV 2.0) [2]. Die Länder regeln das für ihre Stellen selbst. Welche Pflichten Unternehmen haben, erklären die Rechtsbegriffe im Glossar, etwa das BFSG. WCAG 2.2 behandelt Gebärdensprache in Kriterium 1.2.6 auf Stufe AAA [3].
Wie Reviseberg damit umgeht
Ob Gebärdensprachvideos vorhanden, verständlich und gut gemacht sind, kann keine automatische Prüfung beurteilen – und Reviseberg versucht es nicht. Reviseberg prüft die Umgebung: ob Links und Bedienelemente einen Namen haben, ob Medien von selbst Ton abspielen und – auf der Nutzerreise des Tastatur-Agenten – ob sich alles per Tastatur erreichen lässt. Die Qualität der Übersetzung bleibt eine Aufgabe für gehörlose Prüferinnen und Prüfer.
Verwandte Begriffe
Untertitel · Leichte Sprache · Einfache Sprache · BITV 2.0 · Behindertengleichstellungsgesetz